Five49

Richtlinie (EU) 2019/882 · EN 301 549

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir verkaufen Barrierefreiheit. Es wäre absurd, diese Erklärung schönzufärben — also steht hier auch, was noch offen ist.

Geltung five49.com Standard WCAG 2.2 AA Status teilweise vereinbar Geprüft 24.10.2026

Stand der Vereinbarkeit

Gemessen an EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.2 Stufe AA ist diese Website teilweise vereinbar. Eine automatisierte Prüfung kann vollständige Vereinbarkeit nicht feststellen, und die manuelle Prüfung steht noch aus (siehe „Nicht barrierefreie Inhalte").

Wir setzen kein Overlay-Widget ein. Die Barrierefreiheit dieser Seite beruht auf ihrem Quelltext.

Was geprüft wurde

Die Prüfung erfolgte am 24. Oktober 2026 mit unserer eigenen Prüfsoftware. Ergebnis an diesem Tag: 100 von 100 Punkten, keine Befunde.

Geprüft wurde unter anderem:

  • eine einzige H1 je Seite, lückenlose Überschriftenhierarchie
  • funktionierender Sprunglink zum Hauptinhalt, ausgezeichneter <main>-Bereich
  • sichtbare Fokusanzeige auf allen Bedienelementen, nicht unterdrückt
  • jedes Formularfeld mit zugeordneter Beschriftung, nicht nur Platzhalter
  • Kontrastverhältnis über 4,5:1 in heller und dunkler Darstellung
  • Zoom bis mindestens 200 % nicht unterbunden
  • Datentabellen mit Kopfzellen und scope
  • keine ARIA-Verweise ins Leere, keine positiven tabindex-Werte
  • diese Erklärung aus dem Fuß jeder Seite verlinkt

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir kennen zwei offene Punkte und benennen sie, statt sie wegzulassen:

PunktKriteriumBehebung bis
Keine manuelle Prüfung. Bislang liegt nur eine automatisierte Prüfung vor. Ein Test mit Screenreader, reiner Tastaturbedienung und 200-%-Vergrößerung durch eine Person steht aus. Eine automatisierte Prüfung kann Fehler finden, aber nicht belegen, dass ein Kriterium erfüllt ist. alle offen
Keine Erklärung in Leichter Sprache und keine Gebärdensprach-Fassung. Nach deutschem Recht sind diese für private Anbieter nicht verpflichtend, für öffentliche Stellen dagegen schon. Wir führen den Punkt, weil er berechtigt ist. – offen

Wir tragen hier kein Behebungsdatum ein, das wir nicht zugesagt haben. Ein geratenes Datum in einer Barrierefreiheitserklärung ist eine falsche Angabe — und genau das raten wir auch unseren Kunden nicht zu.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16. September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung auf Basis einer automatisierten Prüfung mit der eigenen Prüfsoftware von Five49. Sie wurde zuletzt am 24. Oktober 2026 überprüft.

Rückmeldung und Kontakt

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder benötigen Sie einen Inhalt dieser Website in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie uns — wir antworten innerhalb von zwei Werktagen:

info@five49.com
Five49 · Wohnraum & Gartengestaltung SL
Carrer de Marbella 15, 1. Etage
07610 Palma de Mallorca
Spanien

Sie müssen nicht begründen, warum Sie eine zugängliche Fassung brauchen.

Durchsetzungsverfahren

Erhalten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsstelle wenden. In Deutschland ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). In den übrigen Mitgliedstaaten ist die jeweils dort benannte Marktüberwachungsbehörde zuständig.

Stand: 24. Oktober 2026 · nächste Überprüfung: 16. Dezember 2026