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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz · gilt seit 28.06.2025

Barrierefreiheit im Online-Shop: was seit 2025 gilt

Wer betroffen ist, welcher Standard maßgeblich ist, was tatsächlich sanktioniert wird — und welche Fehlerarten eine automatische Prüfung erkennen kann. Ohne Panikmache, mit Quellen.

Stand 26.09.2026 Lesedauer etwa 7 Minuten Datengrundlage 75 Shops

Sind Sie betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Richtlinie (EU) 2019/882 um und gilt seit dem 28. Juni 2025.

Wichtig zum Verständnis: Der EAA selbst nennt keine Bußgeldhöhe. Art. 30 der Richtlinie (EU) 2019/882 verpflichtet die Mitgliedstaaten nur, wirksame Sanktionen festzulegen — die Höhe bestimmt jedes Land selbst. Eine „EU-weite Spanne" gibt es rechtlich nicht; wer eine nennt, hat sie aus Einzelwerten geschätzt.

Erfasst ist, wer Verbrauchern Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG); dazu gehört der Online-Shop. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nr. 17 BFSG ein Unternehmen mit

weniger als 10 Beschäftigtenund
höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Jahresbilanzsummedann ausgenommen

Kein Kleinstunternehmen ist danach, wer 10 oder mehr Personen beschäftigt oder sowohl beim Jahresumsatz als auch bei der Jahresbilanzsumme über 2 Mio. € liegt. Ein Shop mit 12 Beschäftigten und 900.000 € Umsatz fällt unter das Gesetz.

Auch der Unternehmenssitz spielt keine Rolle. Maßgeblich ist, dass Verbraucher in der EU bei Ihnen bestellen können. Ein britischer oder amerikanischer Shop, der nach Deutschland liefert, ist erfasst.

Welcher Standard gilt

Das Gesetz selbst nennt keine technischen Details. Verbindlich sind die Anforderungen in Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882. Den fachlichen Maßstab dafür liefert die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte auf die WCAG verweist — die EU-Kommission hat sie mit dem Normungsauftrag M/587 genau dafür in Auftrag gegeben. Für den EAA ist sie bislang nicht im Amtsblatt zitiert; die gesetzliche Konformitätsvermutung nach Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie löst sie deshalb noch nicht aus.

Am Arbeitsziel ändert das nichts: WCAG 2.2 Stufe AA ist der Stand, auf den Sie Ihren Shop bringen. Es ändert, was sich daraus ableiten lässt — erfüllte Kriterien sind ein belegbarer technischer Stand, kein automatischer Nachweis der Rechtskonformität. Die bleibt an Anhang I zu messen. Wer Ihnen etwas anderes sagt, verkauft Ihnen eine Sicherheit, die es derzeit nicht gibt.

Praktisch heißt das vier Dinge: Die Seite muss wahrnehmbar sein (Alternativtexte, Kontrast), bedienbar (vollständig mit der Tastatur, sichtbarer Fokus), verständlich (Sprachauszeichnung, beschriftete Formulare) und robust (sauberes, gültiges Markup).

Die Richtlinie verlangt außerdem, dass die Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung öffentlich sind — siehe den Abschnitt zur Barrierefreiheitserklärung weiter unten.

Was tatsächlich passiert

Wie eine Behörde vorgeht, legt das nationale Recht fest. Die Behörde kann eine Frist zur Abhilfe setzen; eine übliche Dauer ist nicht belegt.

5./6.05.2026

Tribunal judiciaire de Lille (Auchan). Das Gericht stellte erhebliche Zugänglichkeitsmängel auf Auchans Website fest — wies die Klage aber ab: Es wandte statt der EAA-Schwelle (2 Mio. € Umsatz) die ältere, höhere Schwelle aus dem französischen Gesetz von 2005 (250 Mio. €) an, unter die Auchan fällt. Die klagenden Verbände kündigten am 6. Mai 2026 an, die Cour d'appel de Douai anzurufen; dass die Berufung eingelegt wurde, ist öffentlich nicht belegt, eine Entscheidung liegt nicht vor.

04.06.2026

Die Carrefour-Anordnung. Im Eilverfahren gab das Gericht in Caen Carrefour France auf, carrefour.fr und die Einkaufs-App binnen sechs Monaten vollständig barrierefrei zu machen — bei 500 € Zwangsgeld je Tag Verzug. Für blinde und sehbehinderte Menschen zu 71 % zugänglich zu sein, genügte dem Gericht nicht: Eine Website könne nicht nur „ein bisschen" barrierefrei sein, sie müsse es vollständig sein.

Vorlauf

Behindertenverbände setzten mehrere französische Handelsketten am 07.07.2025 förmlich in Verzug. Die Verbände hielten die Antworten für unzureichend und beantragten am 12.11.2025 gerichtliche Eilmaßnahmen. Vom Verzugsschreiben bis zur Anordnung gegen Carrefour vergingen knapp elf Monate.

Bußgeldrahmen nach Mitgliedstaat
LandRahmenBesonderheit
Deutschlandbis 100.000 €§ 37 Abs. 2 BFSG
Niederlandebis 900.000 € oder 1 % des Jahresumsatzesje nachdem, was höher ist — der gesetzliche Höchstbetrag, den die ACM gegenüber E-Commerce-Diensten verhängen kann (Art. 2.15 Abs. 1 i. V. m. Art. 8.15 Wet handhaving consumentenbescherming), dazu Zwangsgeld bei Fortdauer (last onder dwangsom, Art. 2.9 Whc)
Frankreich1.500 € natürliche, 7.500 € juristische PersonenOrdnungswidrigkeit der 5. Klasse, Art. R. 451-4 Code de la consommation; für juristische Personen ordnet Art. 131-41 Code pénal das Fünffache an. Im Rückfall binnen eines Jahres 3.000 € bzw. 15.000 € (Art. 132-11, 132-15 Code pénal)
Irlandkeine ZahlSanktionsrahmen: der Normtext liegt uns nicht in lesbarer Fassung vor; wir nennen keine Zahl
Belgienbis 200.000 € bei bösgläubigem VerstoßSanktionsstufen 2 und 3 des Wirtschaftsgesetzbuchs (Art. XV.101/1 CDE) — Stufe 3 nur bei Bösgläubigkeit; Economische Inspectie der FOD Economie, zuständig für E-Commerce und Bankdienstleistungen
Dänemarknicht veröffentlichtnach eigener Auskunft der zuständigen Sikkerhedsstyrelsen steht die Bußgeldhöhe noch nicht fest
Schweden10.000 – 10.000.000 SEKSanktionsavgift der PTS (Regulierungsbehörde)

Setzt die Behörde eine Frist zur Abhilfe, zählt, was dann vorliegt: der geänderte Shop selbst. Ein Befund mit Fundstelle im HTML zeigt, wo die Arbeit daran beginnt.

Fehlerarten, die eine automatische Prüfung erkennen kann

Eine Zahl aus unserer eigenen automatisierten Messung mit dem damaligen Stand unseres Scanners, 19. bis 26. September 2026, n = 75 Startseiten: 61 von 75 Startseiten hatten keinen Link, den unser Scanner als Barrierefreiheitserklärung erkennen konnte. Die Shops stammen aus unserer eigenen Liste möglicher Kunden; die Auswahl ist nicht repräsentativ. Ob ein Shop auf einer anderen Seite eine Barrierefreiheitserklärung hat, zeigt diese Messung nicht. Die übrigen Karten beschreiben Fehlerarten, die eine automatische Prüfung erkennen kann; wie oft wir sie gefunden haben, geben wir nicht an.

61 von 75 Startseiten

Kein Link, den unser Scanner als Barrierefreiheitserklärung erkennen konnte.

Ohne Link finden Besucher nicht, was der Shop zur Barrierefreiheit angibt — mehr dazu im Abschnitt zur Barrierefreiheitserklärung.

Fehlerart

Formularfelder ohne Beschriftung.

Ein Platzhalter im Feld zählt nicht — er verschwindet beim Tippen. Im Checkout kann er den Kauf verhindern.

Fehlerart

Icon-Schaltflächen ohne Namen.

Warenkorb, Suche, Menü, Konto. Der Screenreader meldet nur „Schaltfläche". Der Weg zur Kasse ist damit nicht auffindbar.

Fehlerart

Bilder ohne Alternativtext.

Je nach Programm liest der Screenreader den Dateinamen vor, sagt nur „Bild“ oder überspringt das Bild. Ist es ein Produktbild, erkennen blinde Kundinnen und Kunden nicht, um welches Produkt es geht.

Fehlerart

Kein Sprunglink zum Inhalt.

Tastaturnutzer müssen sich auf jeder Unterseite erneut durch das gesamte Menü arbeiten.

Fehlerart

Zu geringer Kontrast.

Gefordert sind 4,5:1 für normalen Text. Prüfen Sie zuerst hellgraue Hinweistexte auf Weiß.

Fehlerart

Fokusanzeige entfernt.

outline:none ohne Ersatz. Wer mit der Tastatur navigiert, sieht nicht mehr, wo er ist.

Die Barrierefreiheitserklärung

Wer unter das Gesetz fällt, muss öffentlich darlegen, wie seine Dienstleistung die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt (Richtlinie (EU) 2019/882, Art. 13 Abs. 2 und Anhang V); Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen (Art. 4 Abs. 5). Dafür dient die Barrierefreiheitserklärung. Unsere Vorlage enthält sechs Angaben:

  1. Konformitätsstatus — teilweise oder nicht vereinbar; „vollständig vereinbar“ nur mit einer Bewertung aller Erfolgskriterien
  2. Zugrunde gelegter Standard — EN 301 549 / WCAG 2.2 AA
  3. Bekannte Einschränkungen, benannt und begründet
  4. Kontaktweg für Rückmeldungen
  5. Datum der Erstellung und der letzten Prüfung
  6. Hinweis auf das Durchsetzungsverfahren (in Deutschland: MLBF)

Zwei Fehler sollten Sie dabei vermeiden. Erstens: „vollständig vereinbar" ankreuzen, obwohl messbar Verstöße vorliegen — damit wird aus einem Mangel eine falsche Angabe. Zweitens: ein Behebungsdatum eintragen, das niemand zugesagt hat. Schreiben Sie lieber „offen" als ein Datum, das verstreicht.

Unsere eigene Erklärung steht öffentlich — einschließlich der Punkte, die bei uns noch offen sind.

Ein vernünftiges Vorgehen

  1. Messen. Ohne Befund ist jede Aufwandsschätzung geraten. Eine automatisierte Prüfung dauert Sekunden und findet die maschinell erkennbaren Fehler.
  2. Erklärung veröffentlichen. Sofort, mit ehrlichem Status. Sie schließt den Befund, den wir auf 61 von 75 Startseiten gemessen haben, und zeigt, dass Sie sich kümmern.
  3. Die großen Brocken zuerst. Steckt ein Fehler im Theme, wiederholt er sich auf jeder Seite, die es verwendet — dann beseitigt eine Korrektur alle Fundstellen auf einmal.
  4. Manuell nachprüfen lassen. Eine automatisierte Prüfung kann Fehler finden, aber nicht belegen, dass ein Kriterium erfüllt ist. Tastaturbedienung und Screenreader-Test durch eine Person bleiben nötig.
  5. Nachweise sammeln. Datierte Prüfergebnisse sind das, was Sie im Abhilfeverfahren vorlegen. Ein einmaliges Audit veraltet mit dem nächsten Deployment.

Wenn Sie wissen wollen, wo Sie stehen

Wir prüfen Ihre Startseite kostenlos mit 24 automatisierten Prüfungen, die nach Fehlern in 15 WCAG-Kriterien suchen, und schicken Ihnen die drei schwersten Befunde im Klartext, mit Fundstelle im HTML und WCAG-Kriterium. Kein Gespräch, keine Präsentation. Ist nichts Ernstes dabei, sagen wir Ihnen das genauso.

Prüfumfang

Five49 führt 24 automatisierte, regelbasierte Prüfungen durch. Sie suchen nach Fehlern in 15 der 55 Erfolgskriterien der WCAG 2.2, Stufen A und AA. Eine automatisierte Prüfung kann Fehler finden, aber nicht belegen, dass ein Kriterium erfüllt ist. Alle 55 Kriterien, auch diese 15, erfordern deshalb zusätzlich manuelle Prüfung mit Screenreader, Tastaturbedienung und Vergrößerung. Das Ergebnis ist weder eine Konformitätserklärung noch eine Rechtsberatung und begründet keine Zusicherung eines rechtlichen Ergebnisses. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.